Deutsche Nationalbibliothek archiviert Websites
Mir ist heute der Artikel “Jäger des virtuellen Schatzes” der Süddeutschen Zeitung vom 15.9.2006 in die zugeschickt worden, der mich etwas irrietiert. Es handelt sich dabei um eine Meldung über das Vorhaben der deutschen Nationalbibliothek, alle Inhalte deutscher Websites zu archivieren. Dazu sollen laut Artikel auch private Websites zählen. Ich Frage mich warum nationale Interesse daran bestehen sollte, tausende im jugendlichen Wahn erstellter Beepworld Websites für die nachfolgenden Generationen zu archivieren. Aber es kommt noch besser:
Denn ab sofort – und auch dafür gibt es einen Passus im Gesetz – haben Autoren und Betreiber deutschsprachiger Internetseiten die Pflicht, ihre Werke „in einfacher Ausfertigung abzuliefern“, und das auch noch „vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbaren Zustand“. Um die Forderung zu unterstreichen, droht das Gesetz unter dem Paragrafen 19 gleich ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro an. Allerdings steht da kein Wort darüber, wie man das macht: so eine Internetseite bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern. — Zitat aus “Jäger des virtuellen Schatzes”
“Aufgepasst und Mitgedacht” hätte auch dieses Mal das Motto lauten sollen. Ich denke an dieser Regelung muss noch einmal gefeilt werden. Eventuell sollte sich die national Bibliothek die Mühen sparen und gleich von Google oder Archive.org einkaufen. Dann bleibt auch nurnoch das Problem mit der einmaligen Anfertigung. Und Paysite Content. Und FSK18 Content. Und eigentlich ist die Idee sowieso ziemlich komisch.