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Shitting big bricks on Gravis

October 4th, 2008

Mir ist gestern ein 2 Monate altes Apple Netzteil kaputt gegangen. Es gab ca. 2 Minuten nach Ladestart einen Kurzschluss und das Gerät war hinüber. Ganze 11 Tage vor Deadline. Schade, aber sowas passiert nunmal. Selbst bei teurer Markenhardware. Viel schlimmer finde ich die Tatsache, dass der lokale Apple Händler Gravis, sich wenig flexibel/kooperativ verhalten hat.

Zum einen sollte man sich von dem Gedanken ablassen, man erreiche unter der Gravis Store Telefonnummer direkt die jeweilige Filliale. Nach 30 Sekunden vergeblichen wartens, wird man zur Zentrale nach Berlin weitergeleitet. Das ist gut, wenn man etwas bestellen möchte. Ansonsten bekommt man den freundlichen Tip, doch am besten direkt zur Gravis Filliale zu gehen. Dort solle einem weitergeholfen werden können. Klar, denn damit blockiert man auch nicht die Leitung für potentiel zahlende Kunden.

Nachdem ich bereits vom Gravis Store meines Vertrauens weitergeschickt wurde, da “der Techniker” im Urlaub sei und man alle Leihnetzteile bereits vergeben hätte, kostete es mich lediglich eine schlappe Stunde um in die Gravis Filliale der Nachbarstadt zu hetzen. Dort versicherte man mir, man wüsste auch nicht warum man eigentlich keine Leihnetzteile eingeführt habe, aber ich könne ja für 100 Euro eines kaufen. Außerdem sei es einem neu, dass andere Filialen sowas machen würde. Auf die Frage hin, warum man denn keines der 100 Euro Netzteile auf Kulanz, gegen das bald (nigelnagel-)neu zugesandte Apple Netzteil, dass “irgendwann” (so genau wusste man es ja nicht) eintreffen würde, direkt tauschen könne wusste der Service Mitarbeiter auch nicht viel zu antworten. Vielleicht werden einem mit erhalt der Apple Zertifizierung gleichzeitig Begriffe wie Service, Kulanz oder Kundennähe entfernt und mit Eigendefinitionen ersetzt. Und was einen sogenannten “Techniker” bei Gravis ausmacht verstehe ich auch nicht so ganz. Ein Netzteil prüfen und für Defekt bestätigen sollte meiner Meinung nach jeder Einzelhandels-Mitarbeiter im IT Fachgeschäft können.

Im allgemeinen habe ich die Professionalität vermisst, mit der man sich doch gerne schmückt. Beim neukauf ist man König. Als Service-Kunde fühlt man sich wie ein unbeliebter Gast. Nichtmal ein vermittelnder Anruf unterhalb der Fillialen war möglich. Im Moment sehe ich also keinen Grund warum man Gravis kaufen sollte, wenn man es genauso gut auch bei Apple direkt machen kann. Ich glaube die kommenden Apple Produkte kaufen wir lieber wieder direkt.

2 Responses to “Shitting big bricks on Gravis”

  1. treboR Says:

    och sinned, jetzt sei doch nicht gleich so angepi**t. ich hab bei gravis in dortmund eigentlich durchgehend gute erfahrung gemacht. die verkäufer haben zwar meiner meinung nach nicht so die große kenne, aber die servicemitarbeiter waren immer freundlich, zuvorkommend und höflich. ich überlege sogar, mein iphone dort zu kaufen. aber ärgerlich ist es insgesamt schon, da kauft man son teures spielzeug und ist trotzdem nicht geschützt. tja, is halt auch nur technik… (…aber besonders schöne.. hehe)
    gruß
    treboR

  2. Dennis Hamczyk Says:

    Eigentlich sind sie sogar dazu verpflichtet dir ein neues zu geben. Wenn es für sie kein zu erheblicher Aufwand ist. Bei einem Auto würde es nicht gehen, das ganze Auto zu tauschen. Bei einem teuren Fernseher, welcher nicht “gelagert” ist auch nicht. Aber bei einem popeligen Netzteil, welches auf Lager liegt?!
    Das werden mal wieder alle Verbraucherschutzgesetzte rund um den §437 BGB umgekempelt. Ach ja, ich würde übrigens zu dem Ersatz des Schadens auch noch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Du mußt ja schließlich telefonieren, mit dem Auto das Geschäft aufsuchen – das kostet alles Geld!!!

    BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden
    Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach
    § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284
    Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Gruß
    Dennis

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