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	<title>Comments on: Shitting big bricks on Gravis</title>
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		<title>By: Dennis Hamczyk</title>
		<link>http://www.abakia.de/blog/2008/10/04/shitting-big-bricks-on-gravis/comment-page-1/#comment-13296</link>
		<dc:creator>Dennis Hamczyk</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Oct 2008 18:54:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.abakia.de/blog/?p=136#comment-13296</guid>
		<description>Eigentlich sind sie sogar dazu verpflichtet dir ein neues zu geben. Wenn es für sie kein zu erheblicher Aufwand ist. Bei einem Auto würde es nicht gehen, das ganze Auto zu tauschen. Bei einem teuren Fernseher, welcher nicht &quot;gelagert&quot; ist auch nicht. Aber bei einem popeligen Netzteil, welches auf Lager liegt?!
Das werden mal wieder alle Verbraucherschutzgesetzte rund um den §437 BGB umgekempelt. Ach ja, ich würde übrigens zu dem Ersatz des Schadens auch noch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Du mußt ja schließlich telefonieren, mit dem Auto das Geschäft aufsuchen - das kostet alles Geld!!!

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden
Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach
§ 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


Gruß
Dennis</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich sind sie sogar dazu verpflichtet dir ein neues zu geben. Wenn es für sie kein zu erheblicher Aufwand ist. Bei einem Auto würde es nicht gehen, das ganze Auto zu tauschen. Bei einem teuren Fernseher, welcher nicht &#8220;gelagert&#8221; ist auch nicht. Aber bei einem popeligen Netzteil, welches auf Lager liegt?!<br />
Das werden mal wieder alle Verbraucherschutzgesetzte rund um den §437 BGB umgekempelt. Ach ja, ich würde übrigens zu dem Ersatz des Schadens auch noch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Du mußt ja schließlich telefonieren, mit dem Auto das Geschäft aufsuchen &#8211; das kostet alles Geld!!!</p>
<p>BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln<br />
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden<br />
Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,<br />
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,<br />
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach<br />
§ 441 den Kaufpreis mindern und<br />
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284<br />
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.</p>
<p>Gruß<br />
Dennis</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>By: treboR</title>
		<link>http://www.abakia.de/blog/2008/10/04/shitting-big-bricks-on-gravis/comment-page-1/#comment-13158</link>
		<dc:creator>treboR</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 16:51:45 +0000</pubDate>
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		<description>och sinned, jetzt sei doch nicht gleich so angepi**t. ich hab bei gravis in dortmund eigentlich durchgehend gute erfahrung gemacht. die verkäufer haben zwar meiner meinung nach nicht so die große kenne, aber die servicemitarbeiter waren immer freundlich, zuvorkommend und höflich. ich überlege sogar, mein iphone dort zu kaufen. aber ärgerlich ist es insgesamt schon, da kauft man son teures spielzeug und ist trotzdem nicht geschützt. tja, is halt auch nur technik... (...aber besonders schöne.. hehe)
gruß
treboR</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>och sinned, jetzt sei doch nicht gleich so angepi**t. ich hab bei gravis in dortmund eigentlich durchgehend gute erfahrung gemacht. die verkäufer haben zwar meiner meinung nach nicht so die große kenne, aber die servicemitarbeiter waren immer freundlich, zuvorkommend und höflich. ich überlege sogar, mein iphone dort zu kaufen. aber ärgerlich ist es insgesamt schon, da kauft man son teures spielzeug und ist trotzdem nicht geschützt. tja, is halt auch nur technik&#8230; (&#8230;aber besonders schöne.. hehe)<br />
gruß<br />
treboR</p>
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